Infos

Tätigkeiten für System- und Projektingenieure:

  • Beratung und Konzepterstellung

  • Schulung und Dokumentation

  • Hardwareinstallation und -erweiterung

  • Softwareinstallation und -konfiguration

  • Fehlersuche, Systemwartung und Systembetreuung

  • Fernwartung und Telefonsupport

  • Applikationsanwendung und Programmierarbeiten

  • Aufbau Netzwerkverkabelung

  • Aufstellen von Arbeitsstationen und Fileserver

  • Hardware-Montagearbeiten

  • Verkehrserhebungen und Auswertungen

  • Planungsleistung

  • Gutachtenerstellung

  • Literatur- und Patentrecherchen

Preise:

Unsere Preise gelten nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Als Basis-Stundensatz verrechnen wir je angefangene 15 Minuten 22,50 €, mindestens jedoch 90,00 € (1 Stunde).

Die Preise gelten netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Lieferungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte einschl. Beratungsleistungen, Auskünfte u.ä., sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Anderslautende Einkaufs- und Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote und Abschlüsse
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.2 Alle Angaben von Maßen, Gewichten, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Leistungsangeboten, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.

2.3 Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Verkäufer und sonstigen Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.4 Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie BaSYST schriftlich zusagt. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.

2.5 Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben sowie etwa neu hinzugekommene Steuern, Frachten oder deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird, sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich grundsätzlich netto in EURO ab Lieferung München, ausschließlich Verpackung, Transport, sonstiger Nebenkosten (z.B. Aufbau, Installation) sowie der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Für die Wartung der von uns gelieferten und installierten Anlagen sind gesonderte Verträge zwischen BaSYST und dem Kunden abzuschließen.

4. Lieferung und Gefahrenübergang
4.1 Allgemeines
a) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
b) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.

4.2 Liefertermin und Lieferfristen
a) Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von BaSYST ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
b) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Erfüllung der vom Kunden zu leistenden Mitwirkungspflicht sowie vor Eingang einer vereinbarten An- bzw. Abschlagszahlung.
c) Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Belieferung der BaSYST.
d) Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer Ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
e) Im Falle des Leistungsverzuges durch BaSYST oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens BaSYST, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

4.3 Transport und Bruchversicherung
Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und für seine Rechnung.

4.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung auf den Kunden über.

5. Mängelrüge und Mängelhaftung
5.1 Obliegenheiten der 377 und 378 HGB gelten mit der Maßgabe, daß der Kunde, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, alle erkennbaren und der Kunde, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen hat.

5.2 Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von 459 Abs. 1 BGB stehen dem Kunden unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des 459 Abs. 2 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Als fristgerecht wird ein Zeitraum von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung angesehen (Ausschlußfrist).

5.3 Es wird keine Gewähr übernommen für Mängel und Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

a) Nichtbeachtung der Vorschriften von BaSYST oder des Herstellers einer von BaSYST gelieferten Ware über Einbau, Inbetriebnahme, Gebrauch und Betrieb durch den Kunden oder ihm zuzurechnende Personen.
b) Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden oder ihm zuzurechnende Personen.
c) Fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme oder Behandlung durch den Kunden oder Dritte.
d) Natürliche Abnutzung.
e) Schäden infolge von Einwirkungen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt und nicht auf Verschulden von BaSYST zurückzuführen sind.

6. Zahlung
6.1 Zahlungsbedingungen
a) Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
b) Skontogewährung bedarf der Vereinbarung. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, daß das Konto des Kunden sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist.
c) Zielverkauf bedarf der Vereinbarung.

6.2 Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
a) Wir sind berechtigt, von unserem Kunden vom Fälligkeitstage Zinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 5 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
b) Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern, kann BaSYST Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Forderungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, noch nicht bezahlte Lieferungen auf Kosten des Kunden zurückholen sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen BaSYST auch zu, wenn der Kunde trotz Mahnung und nach Fristsetzung keine Zahlung leistet.
c) Der Kunde kann gegenüber den Zahlungsansprüchen von BaSYST nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle Ware bleibt Eigentum der BaSYST (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1 Beide Parteien haben alle Unterlagen und Informationen, die sie bei und in Erfüllung eines Vertrages über den internen Geschäftsbereich der jeweils anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln. Zum internen Geschäftsbereich von BaSYST gehören auch der Aufbau und die Struktur der Waren von BaSYST.

8.2 Die Pflichten der Geheimhaltung bleiben nach Beendigung eines Vertrages bestehen. Den Parteien steht es jedoch frei, sich im Rahmen der kommerziellen Werbung gegenseitig als Referenz zu benennen.

8.3 Der Kunde ist damit einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung in der EDV-Anlage von BaSYST gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

9. Versicherungen
Zur Erprobung, zur Miete, in Konsignation oder leihweise gelieferte Gegenstände lagern beim Kunden auf dessen Gefahr und sind gegen Einbruch, Feuer, Wasser und andere Gefahren zu versichern und sachgemäß zu lagern.

10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach 38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel und Scheckklagen, München. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden unbekannt ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen.


München, im Dezember 2021

BaSYST
Schwarz & Wagner GbR
Deidesheimer Straße 20
D-80797 München

Tel: +49(0)89-4444 9627
Fax: +49(0)89-4444 9628
eMail: info [ad] basyst.net

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